Quelle:
http://www.tagesschau.de/inland/bundestrojaner-109.html
Das Innenministerium hat den Einsatz des Bundestrojaners zur Ausspähung von Computern genehmigt. Das Bundeskriminalamt kann ihn nun einsetzen – allerdings unter strengen Bedingungen. Die Grünen zweifeln dennoch an der Rechtmäßigkeit der Software.
Der Weg für den Einsatz des umstrittenen Bundestrojaners zur Ausspähung von Computern ist frei: Das Bundesinnenministerium erteilte die Genehmigung zum Einsatz der Überwachungssoftware. Der vom Bundeskriminalamt entwickelte Trojaner kann insbesondere bei der Terrorismusbekämpfung zum Einsatz kommen.
Datenschutzbeauftragte beteiligt
Die technischen Tests zu der Software seien abgeschlossen worden, auch die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff sei an dem Verfahren beteiligt worden, sagte ein Ministeriumssprecher. Potenziell könne das Instrument nun jederzeit zum Einsatz kommen, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt seien.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2008 die Online-Durchsuchung mittels einer Überwachungssoftware gebilligt, aber an enge Bedingungen geknüpft. Es müssten tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr etwa von Leib, Leben und Freiheit eines Menschen bestehen, urteilten die Karlsruher Richter. Ursprünglich wollte das Bundeskriminalamt den Bundestrojaner bereits im Herbst einsatzbereit haben.
Rechtliche Hürden eingehalten?
Die Grünen bezweifelten, ob der Einsatz des jetzt entwickelten Bundestrojaners mit den Vorgaben aus Karlsruhe in Einklang steht. „Bisherige Programme konnten die extrem hohen rechtlichen Hürden des Bundesverfassungsgerichts nicht einhalten“, erklärte Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz. Eine Prüfung sei bisher nicht möglich gewesen, da die zuständigen Firmen den Einblick in den Quellcode verwehrten.